Missstände sicher melden. Auch anonym.
Internes Meldesystem für Arbeitgeber und andere verpflichtete Stellen nach dem tschechischen Hinweisgeberschutzgesetz Nr. 171/2023 Sb. und dem slowakischen Gesetz Nr. 54/2019 Z. z. zum Schutz von Hinweisgebern. Das System wird von einer Anwaltskanzlei betrieben.
So funktioniert es
Die meldende Person weiß, was wann passiert. Das Unternehmen weiß, dass die Fristen jemand überwacht, der dafür einsteht.
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Eingang
Formular, Telefon, persönliches Treffen oder Brief. Die meldende Person erhält einen Code und eine Eingangsbestätigung.
sofort · spätestens in 7 Tagen - 2
Prüfung
Die zuständige Person prüft die Meldung und kann über den Code ergänzende Angaben anfordern.
innerhalb von 30 / 90 Tagen - 3
Ergebnis
Rückmeldung an die meldende Person, Maßnahmenvorschläge für den Arbeitgeber und Übersichten für die Geschäftsleitung ohne Inhalt der Meldungen.
Rückmeldung + Maßnahmen
Ein Formular für das Telefon
Hinweisgeber füllen es auf dem Telefon oder am Computer aus, ohne Registrierung und ohne Installation.
- Jeder Arbeitgeber hat eine eigene Formularadresse und sein Logo.
- Oben nur das Wesentliche: Anonymität und Fristen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen stehen auf derselben Seite.
- Ohne Konto und ohne E-Mail: Mit seinem Code kehrt der Hinweisgeber zur Meldung zurück, ergänzt sie und erfährt das Ergebnis.
Kundenzone
Hier werden Meldungen, ihre Kategorie und ihr Stand, das Meldungsregister und Mitteilungen an Hinweisgeber geführt. Die Geschäftsleitung erhält nur zusammenfassende Übersichten.
Was die Ethik-Linie leistet
- Ein gesichertes Formular, jederzeit erreichbar, anonym oder mit Namen; mündliche, schriftliche und persönliche Meldungen werden ebenfalls erfasst.
- Eingangsbestätigung und Rückmeldung zum Ergebnis über den Code der meldenden Person, auch wenn sie anonym bleibt.
- Vertraulichkeit: Den Inhalt einer Meldung und die Identität der meldenden Person kennt nur die zuständige Person. Die Geschäftsleitung erhält zusammenfassende Übersichten und Maßnahmenvorschläge ohne Angaben zur meldenden Person.
- Dokumentation der Meldungen nach dem Gesetz.
- In Tschechien ist ein Anwalt der Kanzlei die zuständige Person. In der Slowakei nehmen wir Meldungen entgegen und bestätigen sie; die verantwortliche Person bleibt beim Arbeitgeber, bei Arbeitgebern mit weniger als 250 Beschäftigten prüfen wir Meldungen auch.
- Das Formular ist auf Tschechisch, Slowakisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
Wer wofür verantwortlich ist
Die verpflichtete Stelle beauftragt die Kanzlei mit dem Betrieb des internen Meldesystems; die Verantwortung für die gesetzlichen Pflichten bleibt bei ihr.
Sie möchten eine Meldung abgeben?
Nutzen Sie das Formular Ihres Arbeitgebers unter der von ihm veröffentlichten Adresse (zum Beispiel name.ethicsline.eu). Sie können sich auch an das tschechische Justizministerium (oznamovatel.justice.cz) oder in der Slowakei an das Amt für Hinweisgeberschutz (www.oznamovatelia.sk) wenden.
Interesse an der Ethik-Linie?
Telefon: +420 603 466 473 · info@ethicsline.eu
Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse nur, um Sie zur Ethik-Linie zu kontaktieren. Verantwortlicher ist der unten genannte Betreiber; wir speichern die Adresse höchstens 2 Jahre und löschen sie auf Anfrage (info@ethicsline.eu).